Offenlegungsverordnung
AVFP- Martin Penz
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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Gemäß der Offenlegungsverordnung versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, etc. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und den Kursrisiken manifestieren.
Als Nachhaltigkeitsfaktoren werden Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung definiert. Darunter fällt zum Beispiel der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption etc.
Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausschließlich anhand der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen, die wir nicht überprüfen.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Derzeit berücksichtigen wir keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dies deswegen, weil wir zurzeit nicht über ausreichend transparente Informationen zu den Produkten verfügen, um nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angemessen abschätzen zu können.
Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.“